Vertragspartner ist die Taunusfighter Evolution GmbH. Der Leistungsumfang richtet sich nach Tarif, Standort und Trainingsplan.
Für Personen unter 18 Jahren ist der Vertragsschluss nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten zulässig.
Vertragsschluss und Leistungsumfang
Mit Abschluss des Mitgliedschaftsvertrags erwirbt das Mitglied das Recht zur Mitbenutzung der Einrichtungen der Taunusfighter Evolution GmbH am jeweils vereinbarten Standort, insbesondere Taunusstein oder Idstein, sowie zur Teilnahme an den dort angebotenen Trainings- und Kursformaten.
Der konkrete Umfang der nutzbaren Angebote richtet sich nach dem gewählten Tarif, dem vereinbarten Standort und dem jeweils aktuellen Trainingsplan der Taunusfighter Evolution GmbH.
Für Personen unter 18 Jahren ist der Vertragsschluss nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten zulässig. Bei Minderjährigen erfolgt der Vertragsschluss durch beziehungsweise mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Nutzung der Trainingsstätte
Bei Nutzung der Räumlichkeiten gilt die jeweils aktuelle Hausordnung der Taunusfighter Evolution GmbH. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, Ordnung oder einem reibungslosen Ablauf dienen.
Die Teilnahme am Training setzt eine grundlegende körperliche Belastbarkeit voraus. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen wird empfohlen, vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einzuholen. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
Die Nichtinanspruchnahme der angebotenen Leistungen, gleich aus welchem Grund, berechtigt nicht zur Minderung, Rückforderung oder Aussetzung der vereinbarten Entgelte, sofern der Grund in der Person des Mitglieds liegt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Ausfallzeiten und besondere Umstände
Die Taunusfighter Evolution GmbH ist berechtigt, den Trainingsbetrieb bei besonderen Umständen vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen. Hierzu zählen insbesondere Krankheit von Trainern, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt, gesetzliche Feiertage oder Betriebsferien.
Ein Anspruch auf Entgeltminderung oder Rückerstattung besteht nicht, sofern ein zumutbares Ersatzangebot bereitgestellt wird oder die Ausfallzeiten insgesamt vier Wochen pro Kalenderjahr nicht überschreiten.
Umgang mit erlernten Techniken
Das Mitglied verpflichtet sich, erlernte Techniken ausschließlich im Rahmen des Trainings, bei offiziellen sportlichen Veranstaltungen oder in gesetzlich zulässigen Situationen, insbesondere im Rahmen der Notwehr gemäß § 32 StGB, anzuwenden.
Die Taunusfighter Evolution GmbH distanziert sich ausdrücklich von jeder missbräuchlichen Anwendung der im Training vermittelten Techniken.
Pflichten des Mitglieds
Änderungen persönlicher Daten oder der Bankverbindung sind der Taunusfighter Evolution GmbH unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch unterlassene oder verspätete Mitteilungen entstehen, insbesondere Rücklastschriften oder Bankgebühren, trägt das Mitglied.
Der Mitgliedschaftsvertrag ist personengebunden und nicht übertragbar. Eine Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet.
Verhalten in den Räumlichkeiten
Der Konsum von Alkohol, Drogen oder sonstigen Suchtmitteln ist untersagt. Ebenso verboten ist das Mitbringen oder Weitergeben leistungssteigernder Substanzen.
Bei Verstößen ist die Taunusfighter Evolution GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt. Zusätzlich kann eine Vertragsstrafe von bis zu 500 € geltend gemacht werden.
Der Zutritt zur Trainingsfläche ist ausschließlich aktiven Mitgliedern gestattet. Begleitpersonen dürfen sich nur in den ausgewiesenen Wartebereichen aufhalten.
Entgelte, Trainerpauschale und Zahlung
Das monatliche Vertragsentgelt ist jeweils zum 1. eines Monats fällig. Bei Vertragsbeginn wird das Entgelt anteilig sofort fällig.
Zusätzlich zum monatlichen Vertragsentgelt wird eine jährliche Trainerpauschale in Höhe von 30 € erhoben, welche jeweils im Februar eines Kalenderjahres fällig ist. Die Trainerpauschale dient der Finanzierung der Trainingsorganisation, Trainerkoordination, Trainingsplanung sowie der Weiterentwicklung der Trainingsangebote der Taunusfighter Evolution GmbH.
Die Trainerpauschale ist einmal jährlich fällig und unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Angebote zu entrichten.
SEPA-Lastschrift, Überweisung und Verzug
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschrift. Alternativ kann nach vorheriger Vereinbarung die Zahlung per monatlicher Überweisung erfolgen. In diesem Fall verpflichtet sich das Mitglied, den monatlichen Trainingsbeitrag sowie gegebenenfalls die Trainerpauschale fristgerecht bis spätestens zum 1. eines Monats zu überweisen.
Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, ist die Taunusfighter Evolution GmbH berechtigt, angemessene Mahngebühren sowie konkret entstandene Kosten, zum Beispiel Rücklastschrift- oder Bankgebühren, in Rechnung zu stellen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Gerät das Mitglied mit einem Betrag in Verzug, der zwei Monatsentgelten entspricht, ist die Taunusfighter Evolution GmbH berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In diesem Fall werden die bis zum nächstmöglichen Vertragsende fälligen Entgelte sofort zur Zahlung fällig.
Vertragsdauer, Stilllegung und Kündigung
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweils vereinbarten Mitgliedschaft beziehungsweise dem gewählten Tarif.
Bei Vorlage eines Nachweises, zum Beispiel ärztliches Attest bei Krankheit oder Schwangerschaft, Nachweis über Bundeswehr- oder beruflich bedingte Abwesenheiten, kann die Mitgliedschaft im gegenseitigen Einvernehmen für einen bestimmten Zeitraum ruhend gestellt werden. Während der Stilllegung ruht die Zahlungspflicht. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den Aussetzungszeitraum. Eine ordentliche Kündigung während der Stilllegung ist ausgeschlossen; das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt.
Wird der Unterrichtsbetrieb aufgrund höherer Gewalt, zum Beispiel behördlich angeordnete Schließung bei Epidemien, unterbrochen, ruht das Vertragsverhältnis ebenfalls. Die Beiträge werden für diesen Zeitraum ausgesetzt, und die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend, es sei denn, die Schließung ist vom Anbieter zu vertreten oder eine Verlängerung ist dem Mitglied unzumutbar.
Kündigung
Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Grundlaufzeit ordentlich gekündigt werden.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Grundlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Kündigungen bedürfen der Textform, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Sofern der Vertrag online abgeschlossen werden kann, wird eine entsprechende Online-Kündigungsmöglichkeit bereitgestellt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Datenschutz und Mediennutzung
Die Taunusfighter Evolution GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung.
Im Rahmen des Trainingsbetriebs können Foto- und Videoaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Ein Widerspruch gegen die Nutzung ist jederzeit in Textform möglich.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung der Taunusfighter Evolution GmbH.
Änderungen und salvatorische Klausel
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.